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PSYCHOTHEAPIE

PSYCHOTHERAPIE

PRIVATVERSICHERT

Mit privaten Krankenverischerungen (sowie mit der freien Heilfürsorge und Beihilfe) ist die Abrechnung grundsätzlich möglich. In der Regel werden die Kosten einer Behandlung komplett übernommen. Letztlich hängt der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen auch von Ihrem individuellen Ver­siche­rungs­vertrag ab. Ich empfehle Ihnen daher, sich vorab bei Ihrer Versicherung über Ihre Ver­trags­bedingungen bezüglich einer Psychotherapie zu informieren.

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) auf Deutsch beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)  131,15€ (GOP 870, 3,0x).

SELBSTZAHLER

Als Selbstzahler kommen sie selbst für die Kosten der Psychotherapie auf. Die Therapie kann somit direkt begonnen werden. Ihre Krankenversicherung erfährt nichts von der Behandlung.

 

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) auf Deutsch beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 131,15€ (GOP 870, 3,0x).

KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Auch bei gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, dass die Therapiekosten in einer Privatpraxis übernommen werden. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Versorgungsauftrag haben, sind sie nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Falls Ihnen trotz Suche bei den direkten Vertragspartnern der Kassenärztlichen Vereinigung (Psychotherapeuten mit Kassensitz) kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann, haben Sie ggf. die Möglichkeit, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen, z.B. indem Sie sich an eine Privatpraxis wenden. Trotz gesetzlicher Regelung stimmen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen diesem Verfahren zu. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich möglichst vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren, wie Sie im Falle der vergeblichen Suche nach einem Psychotherapieplatz vorgehen sollen.

BAHN-BKK

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung Bahn-BKK und mir als Behandler besteht eine direkte Behandlungsvereinbarung (siehe Integrierte Versorgungsprogramme nach § 140 SGB V). Das heißt Sie können als gesetzlich Versicherte*r der Bahn BKK in meiner Privatpraxis psychotherapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen.

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COACHING & BERATUNG

COACHING & BERATUNG

KOSTEN FÜR COACHING & BERATUNG

Psychologische Beratung und Coaching sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Demnach werden Ihnen die Kosten direkt in Rechnung gestellt.

 

Das Honorar für eine psychologische Beratung oder ein Coaching (50 Min.) auf Deutsch beträgt 165€ (inkl. MWSt).

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